Auraheilung

Auraheilung - Günter Färber
*Heilung - Gesundheit - Lebensfreude*


 

      Rechtslage


        Als Heiler, der keinen anerkannten Heilberuf angehört und insbesondere nicht als Heilpraktiker oder Arzt zugelassen ist, verpflichtet mich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 (Az.: 1 BrR 784/03) dazu, Sie auf folgende wichtige Punkte aufmerksam zu machen, bevor unsere erste Sitzung oder Behandlung beginnt:

          1) Ich darf Ihnen keine Heilung versprechen.
          2) Ich habe keine Befugnis Ihnen eine Diagnose zu stellen, jedoch frage ich Sie danach.
          3) Ich darf und möchte auch keine ärztliche Maßnahmen absetzen oder ersetzen.
          4) Meine Behandlungen und Sitzungen ersetzen keinen Arztbesuch





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